Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren

Für Teilnehmer ab 16 Jahren und unter 18 Jahren ist eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und (falls der/die Erziehungsberechtigten den Jugendlichen nicht selbst begleiten) eine von den Erziehungs- berechtigten bestimmte volljährige Aufsichtsperson erforderlich.
Dieses Formular muss in zweifacher Ausfertigung vorhanden sein. Einmal muss es am Gate bei der Einfahrt abgegeben werden und zum anderen muss der Jugendliche dies auf der Veranstaltung immer mit sich führen.

Wenn ihr also zwischen 16 und 18 Jahre alt seid, müsst ihr das Formular zur Erlaubnis und Bestimmung der Aufsichtsperson zweimal ausdrucken und von euren Erziehungsberechtigten unterschrieben lassen. Auch die volljährige Person, die die Aufsichtspflicht während des Drachenfestes übernimmt, muss auf dem Formular unterschreiben und natürlich auf dem Drachenfest angemeldet und anwesend sein.

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Aufsichtsformular ab 16 und unter 18 Jahren in Deutsch

Aufsichtsformular ab 16 und unter 18 Jahren in Englisch

Das bedeutet:

• Wenn ihr zwischen 16 und 18 Jahre alt seid, müsst ihr das Formular zur Erlaubnis und Bestimmung der Aufsichtsperson zweimal ausdrucken und von euren Erziehungsberechtigten unterschrieben lassen.
• Wenn euch euer Erziehungsberechtigter nicht begleitet, muss auch die volljährige Person, die die Aufsichtspflicht während des DrachenFestes übernimmt, auf dem Formular unterschreiben und natürlich auf dem DrachenFest angemeldet und anwesend sein.
• Ein Formular müsst ihr einmal am Eingang zum Veranstaltungsgelände abgeben und eine von Euch mitgebrachte Kopie während der gesamten Veranstaltung mit euch führen und auf Verlangen vorzeigen können. Wenn ihr dies nicht könnt, so müssen wir euch von Gesetzes wegen leider der Veranstaltung verweisen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen.  Diese müssen ebenfalls ein ausgefülltes Formular von den Erziehungsberechtigten bei sich führen.

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Aufsichtsformular unter 16 Jahren in Deutsch

Aufsichtsformular unter 16 Jahren in Englisch

Das bedeutet:

• Wenn ihr unter 16 Jahre alt seid, müsst ihr das Formular zur Erlaubnis zweimal ausdrucken und von euren Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
• Einer eurer Erziehungsberechtigten muss mit euch zusammen anreisen und während des gesamten DrachenFestes anwesend sein.
• Ein Formular müsst ihr einmal am Eingang zum Veranstaltungsgelände abgeben und eine von Euch mitgebrachte Kopie während der gesamten Veranstaltung mit euch führen und auf Verlangen vorzeigen können.

Schlachtenregelung

Als „Schlacht“ auf dem DF gilt daher jede bewaffnete Auseinandersetzung mit mindestens etwa 80 Personen Beteiligung.

Ein Scharmützel mit ca. 30 Beteiligten lässt sich leicht von einer Schlacht unterscheiden, die Grenzen sind aber fließend, wenn mehrere Teilnehmer hinzukommen. Sobald sich also einem Scharmützel mehr und mehr Spieler anschließen, wird dieses automatisch zur Schlacht und fällt damit unter die entsprechende Regelung.

Wir unterscheiden auf dem DrachenFest grundsätzlich in 3 Schlachtentypen: Die Feldschlacht, die Belagerung und die Endschlacht. (genaue Definition findet sich im Belagerungsregelwerk unter Regeln-Belagerungsregelwerk).

Feldschlacht: Die Teilnahme an einer Feldschlacht ist ab 16 Jahren freigegeben.

Belagerungsschlacht : Aufgrund der besonderen Situation während einer Belagerung ist das Schlachtengeschehen bei Belagerungen und Aufenthalt im Tor und im Umkreis von 20 Metern um das Tor herum erst für Spieler ab 18 Jahren freigegeben.

Endschlacht: Die Endschlacht ist für Spieler ab 16 Jahren freigegeben. Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Betreten des Endschlachtfeldes verboten.